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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung und sonstige Dienstleistungen

 

1. Geltungsbereich

1.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen (natürliche oder juristische Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt im Sinne des § 14 BGB[1]) und sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der MAIER BROS. Gesellschaft für Licht mbH (im folgenden MAIER BROS.) und ihren Vertragspartnern (im folgenden Kunde) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von MAIER BROS. zum Gegenstand haben.

1.2.

Es gelten ausschließlich die AGB von MAIER BROS. Sie gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB in jedem Falle vor. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nur mit deren schriftlicher Bestätigung anerkannt und Vertragsinhalt.

2. Angebot und Annahme

2.1.

Die Angebote von MAIER BROS. sind stets freibleibend, sofern eine befristete Bindung nicht schriftlich zugesagt ist.

2.2.

Mietanfragen führen für MAIER BROS. erst zum bindenden Mietvertrag, wenn sie von MAIER BROS. schriftlich bestätigt werden. Soweit sich Kundenanfragen ohne Änderungswunsch auf ein schriftliches Angebot von MAIER BROS. beziehen, kann die schriftliche Bestätigung durch Ausführung des Mietvertrages und Rechnungsstellung ersetzt werden.

3. Mietsache, Mietzeit

3.1.

Mietsache und Mietzeit sind im Mietvertrag verbindlich festgelegt. MAIER BROS. behält sich vor, die Mietsache durch einen gleichwertigen Mietgegenstand zu ersetzen, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen und die Ersetzung deshalb für den Kunden unzumutbar ist. Der Tag der Bereitstellung der Mietsache und der Tag der Rückgabe sind in der Mietzeit eingeschlossen. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur im gegenseitigen Einvernehmen zulässig und muss rechtzeitig vor Beendigung der Mietzeit vereinbart werden.

3.2.

Da MAIER BROS. sensible (elektronische) filmtechnische Geräte vermietet (Mietsache), sind zum Schutz der Mietsache und zur Gewährleistung ihrer Funktionstüchtigkeit sämtliche Einzelheiten der konkreten Einsatzbedingungen vom Kunden vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen. Ist eine Verwendung der Mietsache mit anderen Gerätschaften vorgesehen, ist hierauf vom Kunden hinzuweisen. Die Mietsache darf nur zu dem im Mietvertrag genannten Zweck verwendet werden.

3.3.

Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von MAIER BROS. darf der Kunde die Mietsache nicht an einen anderen als im Mietvertrag genannten Ort verbringen oder nutzen oder Dritten zur Nutzung überlassen.

4. Übergabe, Abholung und Versendung

4.1.

Die Mietsache wird grundsätzlich am Sitz von MAIER BROS. übergeben (Erfüllungsort). Aufgrund gesonderter Vereinbarung wird die Mietsache auf Kosten und Gefahr des Kunden an einen anderen Ort versendet.

4.2.

Die Abholung hat durch den Kunden zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Holt der Kunde die Mietsache zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, befindet er sich in Annahmeverzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufforderung von MAIER BROS. zur Abholung bedarf. Verzögert sich die Versendung der Mietsache aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über. Die entstehenden Kosten für Bereitstellung, Lagerung usw. hat der Kunde zu tragen.

4.3.

Der Kunde hat die Mietsache bei Übergabe unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel MAIER BROS. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erhebt der Kunde keine Einwände gegen den Zustand der Mietsache, gilt diese als in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Rechte des Kunden wegen einer Mangelhaftigkeit sind dann, soweit die Mängel nicht nachweislich nachträglich auftreten, ausgeschlossen.

5. Kaution

Soweit individualvertraglich vereinbart, wird die Mietsache dem Kunden nur gegen Hinterlegung einer im Mietvertrag festgeschriebenen Kaution, die von MAIER BROS. nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Wertes des Mietgegenstandes festgelegt wird, übergeben. Die Kaution wird bei vertragsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes in voller Höhe zurückgezahlt bzw. mit dem vereinbarten Mietpreis verrechnet. MAIER BROS. ist berechtigt, Schadenersatz und sonstige Ansprüche gegen die Kaution zu verrechnen.

6. Kündigung

6.1.

Die Mietsache wird grundsätzlich für die im Mietvertrag bestimmte Vertragsdauer überlassen. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist vor und während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen.

6.2.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. MAIER BROS. kann den Mietvertrag insbesondere dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn

a) der Kunde die Miete auch nur für einen Zeitabschnitt nicht innerhalb des Zahlungszieles von sieben Tagen bezahlt, behält sich MAIER BROS. das Recht vor, den Vertrag nach einer weiteren Frist von vierzehn Tagen zu kündigen. Diese Frist läuft automatisch und ohne schriftliche in Verzugsetzung, ab;

b) der Kunde die Mietsache an einem anderen als den vereinbarten Ort verbringt oder nutzt;

c) der Kunde die Mietsache ohne schriftliche Zustimmung von MAIER BROS. einem Dritten überlässt;

d) der Kunde die Mietsache unsachgemäß behandelt oder

e) die Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden erfolgt ist oder beantragt wird oder sonstige Anhaltspunkte vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen wird.

6.3.

Wird der Mietvertrag – gleich aus welchem Grund und durch welche Partei – fristlos gekündigt, hat der Kunde die Mietsache unverzüglich an MAIER BROS. zurückzugeben.

7. Rückgabe

7.1.

Die Rückgabe hat am Sitz von MAIER BROS. zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Erfolgt die Rückgabe nicht am Sitz von MAIER BROS., hat der Kunde die durch die Rückgabe an dem anderen Ort für MAIER BROS. entstehenden Mehrkosten zu tragen.

7.2.

Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages nach Ablauf der Mietzeit (im Sinne des § 545[2] BGB) wird ausgeschlossen.

7.3.

Der Kunde hat die Mietsache an MAIER BROS. in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand der Mietsache bei der Übergabe zu Vertragsbeginn unter Berücksichtigung der durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung entspricht. Die Rückgabe der Mietsache hat einschließlich der Transportverpackung, etwaiger Anleitungen, Anschlusskabel und sonstigem Zubehör zu erfolgen.

7.4.

Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur vollständigen Rückgabe der Mietsache innerhalb der vereinbarten Mietzeit nicht nach, zahlt er bis zur vollständigen Rückgabe eine zeitanteilige Nutzungsentschädigung entsprechend der vereinbarten Miete. Ferner verwirkt der Kunde für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% der vereinbarten Tagesmiete. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass MAIER BROS. kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von MAIER BROS. sind nicht ausgeschlossen.

7.5.

Bei Rückgabe der Mietsache in nicht vertragsgemäßem Zustand haftet der Kunde für die Dauer der Reparatur auch für den Mietzinsausfall von MAIER BROS. in Höhe der vereinbarten Tagesmiete. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass MAIER BROS. kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

8. Miete

8.1.

Soweit die Höhe der Miete nicht im Mietvertrag festgelegt ist, gilt der in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste von MAIER BROS. enthaltenen Mietpreis als vereinbart.

MAIER BROS. ist berechtigt, eine Verlängerung der Mietzeit von einer Mietvorauszahlung abhängig zu machen.

8.2.

Ist in Verträgen über zusätzliche Dienstleistungen, wie z.B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, die Höhe des Entgeltes nicht festgelegt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.

8.3.

Hat der Kunde die Mietsache vorbestellt, und holt er die Mietsache nicht ab, entfällt deshalb nicht seine Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Miete. MAIER BROS. ist berechtigt, die Mietsache einen Tag nach Beginn der vereinbarten Mietzeit an Dritte zu vermieten. Der durch die anderweitige Vermietung erzielte Mietzins wird auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden angerechnet.

8.4.

Kommt der Kunde mit der Zahlung der Miete oder eines anderen Betrages in Verzug, so ist MAIER BROS. berechtigt, Verzugszinsen in gemäß der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000, in Italien durch die Gesetzesverordnung Nr. 231 vom 09.10.2002 ungesetzt L. Bei einer verzugsbedingten Mahnung ist MAIER BROS. zudem berechtigt, eine Pauschale von 10,00 € zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Vereinbarte Preisnachlässe geraten bei Zahlungsverzug des Kunden sowie bei einer gerichtlichen Geltendmachung unserer Forderungen in Wegfall.

9. Besondere Pflichten des Kunden

9.1.

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache sorgsam zu behandeln und vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen und für Wartung und Pflege der Mietsache Sorge zu tragen. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die Mietsache nur durch qualifiziertes Fachpersonal zu bedienen, bzw. bedienen zu lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MAIER BROS. Veränderungen an der Mietsache, insbesondere An- und Einbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die von MAIER BROS. oder vom Hersteller angebracht wurden, zu entfernen.

9.2.

Der Kunde hat die Mietsache durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen für die Dauer der Mietzeit gegen Diebstahl oder die unbefugte Nutzung durch Dritte zu sichern. Der Mieter ist bei Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Veruntreuung durch Dritte oder sonstigem Abhandenkommen der Mietsache verpflichtet, dieses Ereignis unverzüglich polizeilich anzuzeigen und einen ausführlichen Schadensbericht anzufertigen. Das Nichtbefolgen dieser Pflicht führt zur vollständigen Haftung des Mieters.

9.3.

Der Kunde darf ohne ausdrückliche Zustimmung von MAIER BROS. einem Dritten keinerlei Rechte an der Mietsache einräumen, noch darf er Rechte aus diesem Vertrag Dritten übertragen.

9.4.

Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an der Mietsache geltend machen, hat der Kunde dies MAIER BROS. unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Dritten auf das Eigentum von MAIER BROS. hinzuweisen.

9.5.

Der Kunde trägt die Kosten für die während der Dauer der Mietzeit anfallenden notwendigen Reparaturen mit Ausnahme der Reparaturen, die infolge normaler Abnutzung erforderlich sind. Reparaturen dürfen ausschließlich durch MAIER BROS. durchgeführt werden, es sei denn, MAIER BROS. gestattet dem Kunden zuvor schriftlich, die Reparatur selbst oder durch einen Dritten ausführen zu lassen.

9.6.

Muss die Mietsache während der Mietdauer repariert werden, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Reparatur infolge normaler Abnutzung notwendig ist.

9.7.

Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während des Betriebes der Mietsache ein Mangel, muss der Kunde unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels diesen MAIER BROS. in Textform mitteilen. Erfolgt keine unverzügliche Mangelanzeige, verliert der Kunde alle sich aus der Mangelhaftigkeit etwa ergebenden Rechte. Bei rechtzeitiger Mängelanzeige steht es MAIER BROS. frei, die Mietsache zu reparieren oder zu ersetzen.

9.8.

Soweit es sich bei der Mietsache um Kraftfahrzeuge und /oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen handelt, die zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, verpflichtet sich der Kunde

a) die für den jeweiligen Einsatz des Fahrzeugs geltenden gesetzlichen Bestimmungen – im Ausland auch die dortigen – einzuhalten, einschließlich der Bestimmungen des Güterkraftverkehrs. Dies gilt insbesondere für die Beförderungs- und Begleitpapiere, das persönliche Kontrollbuch und die Benutzung des Fahrtenschreibers.

b) bei Unfällen MAIER BROS. unverzüglich über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie der etwaigen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Kunde hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z.B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

c) für den Fall, dass es sich um ein Fremdfahrzeug handelt, das nicht im Eigentum von MAIER BROS. steht, die bei MAIER BROS. zur Einsichtnahme ausliegenden Allgemeinen Geschäftsverbindungen desjenigen Autovermieters zu beachten, der Eigentümer des jeweiligen Kraftfahrzeuges ist.

10. Haftung

10.1.

Der Kunde haftet im Sinne der nachfolgenden Ziff. 10.2. für jedwede schuldhafte Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Mietsache während der Mietzeit gleichgültig, ob die Beschädigung durch den Kunden selbst, durch seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder durch Dritte erfolgt. Der Kunde steht dafür ein, dass die Mietsache nur entsprechend den gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie den TÜV- und DIN-Vorschriften verwendet wird.

10.2.

Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Mietsache von MAIER BROS. gegen unvorhergesehene Sachschäden oder Zerstörung sowie gegen Abhandenkommen und Unterschlagung/Veruntreuung versichert. Der Kunde ist dabei mit einem Selbstbehalt von € 750,– an den Kosten eines jeden Schadens beteiligt. Bei einem Abhandenkommen der Mietsache sowie bei Unterschlagung/ Veruntreuung beträgt die Selbstbeteiligung 25% des Schadens, mindestens aber € 750,– und maximal € 5.000,–. Der Selbstbehalt gilt verschuldensunabhängig. Nach den Versicherungsbedingungen sind Schäden an Leuchtmitteln und Kathodenstrahlröhren nicht versichert. Der Geltungsbereich der Versicherung ist Europa (geographischer Begriff). Werden die Apparaturen außerhalb des vorstehend genannten Geltungsbereiches gebracht, so ist die Zustimmung von MAIER BROS. einzuholen. Die Kosten der Zusatzversicherung für derartige Ausdehnungen gehen zu Lasten des Kunden. Gefahrenerhöhungen sind zwecks Zusatzversicherung MAIER BROS. zu melden. Im Falle einer von MAIER BROS. erlaubten gewerblichen Weitervermietung der Mietsache durch den Kunden ist dieser verpflichtet, die Geräte seinem eigenen Versicherungsschutz zu unterstellen und auftretende Schadensfälle über seine eigene Versicherung abzuwickeln. Die Inanspruchnahme der Versicherung von MAIER BROS. ist in diesem Fall ausgeschlossen. Bei Verstößen gegen die Obliegenheiten gemäß Allgemeiner Versicherungsbedingungen ist der Kunde gegenüber MAIER BROS. ohne die in Rede stehende Haftungsbegrenzung im Sinne von Ziff. 10.1. in vollem Umfange haftbar.

Die vorgenannten Versicherungsbedingungen können bei MAIER BROS. eingesehen werden.

10.3.

MAIER BROS. haftet dem Kunden auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen

1. für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von MAIER

BROS., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

2. für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

3. für Schäden aufgrund der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten)

4. für Schäden, die nicht unter Ziffer 1 bis 3 fallen, wird die Haftung von MAIER BROS. für leicht fahrlässiges Verhalten von MAIER BROS., seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

Soweit MAIER BROS. für Schäden gemäß Ziffer 3 einzustehen hat, ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Nicht zu den typischen und vorhersehbaren Schäden und somit nicht erstattungsfähig sind jedenfalls Schäden am Bild-, Ton- und Datenmaterial z.B. der Datenverlust oder unbrauchbare Filmaufnahmen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, das Bild-, Ton- und Datenmaterial in kurzen zumutbaren Intervallen (mindestens zwei Mal täglich) auf Mängel zu untersuchen.

Eine weitergehende Haftung von MAIER BROS. ist ausgeschlossen.

Den Vertragspartnern steht es frei eine Haftungsbeschränkung im Einzelfall zu vereinbaren.

11. Besichtigungs- und Untersuchungsrechte

MAIER BROS. ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden jederzeit berechtigt, die Mietsache zu besichtigen und zu untersuchen. Der Kunde hat MAIER BROS. bei der Besichtigung und Untersuchung zu unterstützen. MAIER BROS. trägt eventuelle Kosten der Besichtigung und Untersuchung.

12. Schlussbestimmungen

12.1.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2.

Jeder zwischen den Parteien über die Auslegung, Anwendung und /oder Ausführung entstehende oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit des vorliegenden Vertrages beruhende Streitfall, wird zuerst laut Schiedsordnung des Schiedsgerichts der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen Italien dem Schiedsgericht selbst übergeben.

Das Verfahren kann, je nach Wunsch der Parteien, zweisprachig in Deutscher und Italienischer Sprache, abgewickelt werden und erfolgt unter ausschließlicher Anwendung des deutschen Rechtes.

Die Entscheidung erfolgt nach Gesetz und Recht vor einem Senat von drei Schiedsrichtern und kann vor dem zuständigen Gericht in Köln angefochten werden.

Für die Ernennung der Richter beziehen sich die Parteien ausdrücklich auf Art. 26 ff. der genannten Schiedsordnung.

12.3

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Deutschen Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand nach dem in Bozen Italien vor der Handelskammer vorgesehen Schiedsverfahren für alle Verpflichtungen und eventuellen Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von MAIER BROS., mithin Köln.

12.4.

Die Rechte und Pflichten des Kunden sind nicht abtretbar, das heißt nicht auf Dritte übertragbar, sofern MAIER BROS. nicht vorher schriftlich zustimmt.

12.5.

Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese von MAIER BROS. unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit MAIER BROS. beruht, nicht geltend machen.

12.6.

Änderungen des Vertrages, der Geschäftsbedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform. Die Schriftform wird auch gewahrt, durch Übermittlung einer Fernkopie (Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.

12.7.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

13. Privacy

Mit Unterschrift des Mietvertrages wird der MAIER BROS. berechtigt, die Daten des Kunden im Sinne des italienischen Gesetzesvertretenden Dekretes vom 30.06.03 Nr. 196 Datenschutzkodex zu verarbeiten.

Das Gesetzesvertretende Dekret Nr. 196 vom 30. Juni 2003 sieht Bestimmungen zum Schutz von Personen und anderen Rechtsträgern bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor. Im Sinne des Art. 13 des Gv.D. 196/2003 informiert der MAIER BROS. darüber, dass die persönlichen Daten von Kunden die bei ihm meldeamtlichen Daten freiwillig mitteilen, verarbeitet und dabei im Rahmen der italienischen gesetzlichen Vorgaben die grundlegenden Rechte und Freiheiten sowie die Würde der betroffenen Personen und Rechtsträger insbesondere hinsichtlich Geheimhaltung und Recht auf Schutz der persönlichen Daten berücksichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Art. 7 des Gv.D. 196/2003 im Rahmen und unter Berücksichtigung der Art. 8, 9, 10 des zitierten Dekretes dem Betroffenen spezifische Rechte einräumt.

a) Der Betroffene hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob Daten vorhanden sind, die ihn betreffen, auch dann, wenn diese noch nicht gespeichert sind. Er hat ferner das Recht, dass ihm diese Daten in verständlicher Form übermittelt werden.

b) Der Betroffene hat das Recht auf Auskunft über: die Herkunft der personenbezogenen Daten; den Zweck und die Modalitäten der Verarbeitung; die angewandte Logik, falls die Daten elektronisch verarbeitet werden; die wichtigsten Daten zur Identifizierung des Rechtsinhabers, der Verantwortlichen und des im Sinne von Art. 5, Absatz 2, namhaft gemachten Vertreters; die Personen oder Kategorien von Personen, denen die personenbezogenen Daten übermittelt werden können oder die als im Staatsgebiet namhaft gemachten Vertreter, als Verantwortliche oder als Beauftragte davon Kenntnis erlangen können.

c) Der Betroffene hat das Recht: die Aktualisierung, die Richtigstellung oder, falls von Interesse, die Ergänzung der Daten zu verlangen; zu verlangen, dass widerrechtlich verarbeitete Daten gelöscht, anonymisiert oder gesperrt werden, was auch für Daten gilt, deren Aufbewahrung für die Zwecke, für die sie erhoben oder später verarbeitet wurden, nicht erforderlich ist; eine Bestätigung darüber zu erhalten, dass die unter den Buchstaben a. und b. angegebenen Vorgänge, auch was ihren Inhalt betrifft, jenen mitgeteilt wurden, denen die Daten übermittelt oder bei denen sie verbreitet wurden, sofern sich dies nicht als unmöglich erweist oder der Aufwand an Mitteln im Verhältnis zum geschützten Recht unvertretbar groß wäre.

d) Der Betroffene hat das Recht, sich ganz oder teilweise: der Verarbeitung personenbezogener Daten, die ihn betreffen, aus legitimen Gründen zu widersetzen; der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu widersetzen, wenn diese Verarbeitung zum Zwecke des Versands von Werbematerial oder des Direktverkaufs, zur Markt- oder Meinungsforschung oder zur Handelsinformation erfolgt.

 

Der Kunde erklärt gemäß Art. 1341 und 1342 ZGB Kenntnis von den oben angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu haben, insbesondere von den Punkten 2.,3., 4., 5.,6., 7., 8., 9., 10., 12..

 


[1] § 14 Unternehmer (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

 

[2]§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt 1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs; 2. Für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.

 

 

Referenzen

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